Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Anschlagstellen (Säulen und Tafeln) sind solche Anschlagstellen, die dem Plakatanschlag mehrerer Werbender vorbehalten sind. Ganzstellen (Säulen) sind solche Anschlagstellen, die dem Plakatanschlag jeweils nur eines Werbe-treibenden vorbehalten sind. Großflächen-Werbetafeln sind ebenfalls Werbeflächen, die von nur einem Werbetreibenden für 18/1 Plakate bzw. Werbemitteln aus anderen Materialien in den Abmessungen von 362 cm Breite x 252 cm Höhe vorgesehen sind. Mobile 18/1 Großflächen-Werbetafeln sind für kurzzeitige Aufstellungen an dafür durch die entsprechenden Kommunen genehmigten Standorten gedacht und dienen in der Regel zur Unterrichtung der Bevölkerung über kulturelle, kirchliche, politische, sportliche u.ä. Veranstaltungen in der Region. Sammelaufsteller und Orientierungstafeln sind Werbeanlagen, die innerhalb einer Ortschaft der Orientierung und als Wegeleitsystem dienen.

Der Auftraggeber liefert die zur vollständigen Ausfüllung der bestellten Anschlagfläche erforderliche Menge Plakate und ferner das Füllpapier, soweit er besondere Wünsche hinsichtlich Qualität, Farbe und Format hat. Soweit das Plakat- und Papiermaterial für das Nassklebeverfahren ungeeignet ist (u.a. Leuchtfarbenzusätze, papierfremde Werkstoffkleber oder Kunststoffüberzüge), muss über eine solche Abweichung vor Anschlagbeginn eine Vereinbarung getroffen werden.

Die Geschäftsführung des Werbeunternehmens PAW erklärt sich unverzüglich über Annahme oder Ablehnung von Werbeaufträgen. Ein Recht zum Rücktritt gilt als vereinbart; die Rücktrittsfrist endet 60 Tage vor Anschlagbeginn. Die Verantwortung für Form und Inhalt der Anschläge bzw. Werbeflächen und für die Beachtung aller einschlägigen Vorschriften trägt allein der Auftraggeber. Das Werbeunternehmen ist berechtigt, Anschläge oder Werbeflächen zurückzuweisen, deren Inhalt nach seinem pflichtgemäßen Ermessen gegen irgendeine behördliche Bestimmung, gegen allgemeine Gesetze oder die guten Sitten verstößt oder deren Ausführung für PAW unzumutbar wäre.

Aufträge werden grundsätzlich nur für namentlich bezeichnete Werbetreibende angenommen.

Für Allgemeine Anschlagstellen wird der Ausschluss von Wettbewerbern nicht zugesichert. Die Firma PAW bemüht sich, Plakate konkurrierender Branchen oder Produkte nicht direkt aneinander anzuschlagen. In der Großflächenwerbung kann ein Ausschluss von Wettbewerbern vereinbart werden.

Platzvorschriften werden für Allgemeine Anschlagstellen nicht angenommen.

Kosten für besondere, vom Auftraggeber gewünschte Leistungen ( u.a. nachträgliches Aufkleben von Streifen, Anschlagen oder Abdecken außerhalb des regelmäßigen Klebeganges, Aufwendungen bei Anlieferung oder Rücksendung der Plakate) werden dem Auftraggeber gesondert berechnet.

Die Mindestmietzeit beträgt 1 Dekade ( 10 bzw. 11 Tage ), bei CLP 1 Woche, bei mobilen GF 14 Tage.

Wenn nicht Vorauszahlung vereinbart ist, sind die Rechnungsbeträge innerhalb 14 Tagen nach Anschlagbeginn zahlbar. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 1% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank sowie Einziehungskosten berechnet.

Kann PAW einen Anschlag nicht oder nicht fristgemäß durchführen, weil die Plakate nicht oder später als 5 Tage vor Anschlagbeginn angeliefert worden sind bzw. andere Werbeflächen nicht rechtzeitig (3 Tage vor Aufbau) beim Anschlagunternehmen eingetroffen sind, so haftet der Auftrageber für den dadurch eingetretenen Schaden.

Die Auftragsannahme für mobile 18/1 Großflächen-Werbetafeln setzt die Genehmigung zur Aufstellung von der Kommune in den jeweiligen Orten voraus. Die Genehmigung zum Aufbau holt der Auftraggeber ein. Sollte wegen fehlender Genehmigung ein vorzeitiger Abbau, ein Bußgeld oder der Verlust der Werbetafeln entstehen, so haftet der Auftraggeber. Die kommunalen Gebühren für die Genehmigung zur Aufstellung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Der Auftraggeber stellt ausreichend Plakate und Werbemittel ( 200% ) zur Verfügung, damit das Anschlagunternehmen Schäden durch Witterung und Vandalismus beheben und ausbessern kann.

Ersatzansprüche wegen nicht ordnungsgemäßer Durchführung eines Anschlags können nur während dessen Dauer geltend gemacht werden; ein glaubhafter Nachweis durch geeignete Beweismittel ist erforderlich.

Die Nichtausführung, Unterbrechung oder vorzeitige Beendigung sowie eine Format- oder Stellenreduzierung von Anschlägen und Werbeflächen infolge behördlicher Auflage, unaufschiebbarer Terminanschläge oder aus anderen Gründen, die der Anschlagunternehmer nicht zu vertreten hat, bleiben vorbehalten. In solchen Fällen wird durch Nachholung der ausgefallenen Tage oder Rückrechnung Ersatz geleistet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Die Rücksendung nicht verbrauchter Plakate erfolgt nur, wenn dies spätestens innerhalb einer Woche nach Anlieferung ausdrücklich verlangt wird. Für die Frachtkosten kommt der Auftraggeber des Plakatanschlags auf.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Anschlagunternehmens.